Digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) steht in der Digitalarchitektur im „Digitalland NRW“ als zentrales digitales Zugangstor für die Wirtschaft in NRW neben dem Service-portal.NRW und dem Kommunalportal.NRW, die sich an die Bürger adressieren. Seit Mitte des Jahres 2021 wird das WSP.NRW über das bundesweit einheitliche Organisationskonto für die Wirtschaft, „Mein Unternehmensportal“, in einen medienbruchfreien Verbund mit den Länderportalen eingebunden. So soll für die Wirtschaft ein zentraler Einstieg in die länderübergreifende Beantragung und Abwicklung von Verwaltungsleistungen ermöglicht werden.

 

Künftig soll eine Vielzahl wirtschaftsbezogener Verwaltungs-leistungen länderübergreifend digital abgewickelt werden. Das WSP.NRW wird deshalb zu einer umfassenden Dienstleistungs-plattform und einem nutzerfreundlichen Antragsportal erweitert. Es soll Verwaltungsleistungen aus den Geschäftslagen »Unternehmen gründen, führen und schließen« sowie »grenzüberschreitende Dienstleistungen« enthalten und damit zielgenau auf die Bedürfnisse der Unternehmen ausgerichtet sein. So soll auch das »Once-Only-Prinzip« – der Grundsatz der einmaligen Erfassung von Unternehmensdaten – effizient umgesetzt werden.

Beschleunigung der OZG-Umsetzung

Mit dem Konzept der Digitalisierungsstraßen schafft das WSP.NRW die Grundlage für eine Beschleunigung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie der Single-Digital-Gateway-Verordnung der Europäischen Union. Im Fokus steht ein standardisiertes Konzeptvorgehen bei der Digitalisierung wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen. Über ein Kerndatenmodell werden alle personen- und unternehmensbezogenen Daten mithilfe eines einheitlichen Rechtsformmodells abgebildet. Diese Standardisierung soll ab Januar 2021 für einen bundesweiten Rollout verwendet werden. Ziel ist es, durch den Einsatz von sechs bis acht Digitalisierungsstraßen ab Januar 2021 jährlich rund 250 Leistungen vollintegriert als Onlinedienste zu entwickeln und im WSP.NRW bereitzustellen.

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Es ist soweit – seit August 2021 gibt es einen eigenen Newsletter zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW)! Im Auftrag für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW hat der KDN das neue Informationsformat mitentwickelt und gestaltet. Der Newsletter erscheint in einem monatlichen Rhythmus und informiert über aktuelle Entwicklungen rund um das Portal. Im Fokus stehen dabei auch Neuigkeiten zur Umsetzung von bundesweiten Einer-für-Alle-Lösungen

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Wie können Online-Dienste für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen digital aufgebaut und nachgenutzt werden? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Veranstaltung »Einer-für-Alle – Ein Blick in die Digitalisierungswerkstatt.NRW« des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW am 2. Juni 2021. Eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielt in Nordrhein-Westfalen das Wirtschafts-Service-Portal.NRW, auf dem wirtschaftsbezogene Leistungen für Unternehmen bereitgestellt werden.

Die virtuelle Veranstaltung bot vielfältige Formate wie eien Talkrunde mit dem Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Kurzvorträge von Fachleuten aus der nationalen Wirtschaft sowie eine virtuelle Messe. Der KDN beteiligte sich mit virtuellen Messeständen zum Kommunalportal.NRW, Servicekonto.NRW und den Digitalen Modellregionen an der Veranstaltung.

Die virtuelle Messe ist weiterhin als Informationsplattform geöffnet. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier.

 

Video Snippet - Prof. Andreas Meyer-Falcke

Welchen Mehrwert bietet das Wirtschafts-Service-Portal.NRW den Unternehmen?

Video Snippet - Dr. Markus Richter

Wie ist für Sie die Sicht des Bundes auf das Wirtschafts-Service-Portal.NRW?

Video Snippet - Daniel Engelhardt

Wie hat Ihnen als Gründer das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gefallen?

 


Wer ist für die Entwicklung und den Betrieb verantwortlich?

Diensteanbieter des WSP.NRW ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE). In seinem Auftrag wird es von d-NRW AöR entwickelt und vom KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister bei seinem Mitglied krz – Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensburg/Lippe betrieben.


Ist eine Verknüpfung mit dem Servicekonto.NRW möglich?

Für besonderen Komfort bei der Nutzung des Portals sorgt der Einstieg über das Servicekonto.NRW. Nach der Anmeldung zum Servicekonto.NRW können einmal eingegebene persönliche Daten auch für weitere Verfahren genutzt werden.


Welche Fachverfahren sind bislang medienbruchfrei (ohne manuellen Download von Anträgen) angebunden oder kurz vor der Pilotierung?

Aktuell unterscheiden sich die Sachstände je nach Online-Dienst. Die Gewerbeanmeldungen (u. a. Naviga) sind beispielsweise jetzt schon medienbruchfrei.

Parallel zur Entwicklung der Online-Dienste werden Fachstandards entwickelt, welche sukzessive angepasst werden müssen. Die XÖV-Standards, die im Rahmen des WSP.NRW weiterentwickelt werden, sind XUnternehmen und XGewerbeordnung.

Eine medienbruchfreie Anbindung ist in der Theorie für jeden Antrag möglich, das WSP.NRW übergibt standardmäßig ein PDF und ein XML, dieses kann man durch eine selbst erarbeitete Schnittstelle medienbruchfrei machen, solange es noch keinen XÖV-Standard gibt.


Gibt es eine Statistik über die Anzahl der Anträge pro Dienstleistung und Kommune?

Unter folgendem Link finden Sie verschiedene Statistiken. Weitere Statistiken können Sie alternativ gerne bei d-NRW erfragen: wsp-support@d-nrw.de.


Gibt es eine Übersicht, welche weiteren Online-Anträge zukünftig im WSP.NRW bereitgestellt werden?

Ja, diese finden Sie hier (Stand Juli 2022).


Wie werden die Leistungsbeschreibungen der Leika-Leistungen für die Öffentlichkeit dargestellt? Ist dies im WSP.NRW vorgesehen?

Die Leistungsbeschreibungen werden direkt im WSP.NRW bereitgestellt, sowie über https://meineverwaltung.nrw/ und https://fimportal.de/ (bundesweit, Login erforderlich).


Müssen Mitarbeitende und Einrichtungen im WSP.NRW und im Service- oder Kommunalportal.NRW doppelt gepflegt werden?

Nein, wenn Sie Daten über den Portalverbund an die VSM liefern (mehr Informationen hier im Handbuch), werden die Angaben zur zuständigen Stelle auch automatisch auf dem WSP.NRW nachgezogen, wenn diese Daten auf dem kommunalen Portal geändert werden. Wichtig hierfür ist die Hinterlegung der korrekten LeiKa-Nummern. Die Sachbearbeitenden (JIRA-Zugänge) werden an keiner Stelle öffentlich auf dem WSP.NRW angezeigt.


Kann die Beantragung als Dummyprozess vorgestellt werden und wie erfolgt die Anbindung im Serviceportal Postkorb der Kommune?

Dummyprozesse gibt es nicht, es kann sich jedoch jede Person ein Servicekonto.NRW (mit Benutzername und Passwort) erstellen und die Anträge durchklicken. Ab September steht weiterhin ein Testserver zur Verfügung, auf dem alle Referenzimplementierungen getestet werden können.

Derzeit erfolgt die Zustellung der Bescheide noch in den Postkorb im WSP.NRW, da der Servicekonto-Postkorb aktuell noch optional ist. Sobald dieser verpflichtend ist, soll der Servicekonto-Postkorb adressiert werden (das Elster-Unternehmenskonto verfügt durch die Elster-Funktionalitäten bereits über einen Postkorb).


Wie wird mit den Links (URL) der Dienste aus dem WSP umgegangen, mit Ausblick auf kommende Änderungen? Ändert sich der Link zum Dienst, müssen die Verlinkung dazu dann in den kommunalen Serviceportalen und auf den kommunalen Websites aktualisiert werden?

Bisher gibt es noch keine technische Lösung, Links sollten sich möglichst nicht ändern. Es wird aktuell ein Betriebs- und Servicekonzept aufgebaut, welches auch das Change-Management (dann wird mit ausreichend Vorlauf über Änderungen informiert) beinhalten soll. Die OZG-Ansprechpersonen aus den Kommunen werden in jedem Fall über Änderungen informiert, genauso wie über neue Go-Lives, Datenabfragen und Neuerungen am JIRA-System.


Wie kann man bei den Services Gebühren hinterlegen, die durch die Gebührensatzung der Stadt festgelegt werden und nicht allgemein gelten?

Die Gebührenhöhe wird im Allgemeinen im Rahmen der Diensteentwicklung erhoben, diese wird dabei entsprechend erfasst und der korrekte Gebührensatz hinterlegt.

Sollte der Gebührensatz in den Kommunen unterschiedlich sein und das Land nur einen Gebührenrahmen vorgeben, können Mischzahlungen (weitere Informationen hier und hier) genutzt werden.


Kann man die Jira Konten selbst verwalten?

Das ist leider nicht möglich, diese werden von d-NRW gepflegt. Neue Zugänge, zu löschende Zugänge und die Anforderung einer Übersicht können alle über wsp-support@d-nrw.de kommuniziert werden.


Sind Schnittstellen zu anderen e-Paymentverfahren (nicht ePayBL) möglich?

Eine Anbindung anderer Paymentverfahren ist möglich, allerdings müssen diese mit der ePayBL-Schnittstelle kompatibel sein. Darüber hinaus ist für Sie die Nutzung von ePayBL im WSP.NRW kostenfrei, während andere Paymentverfahren von Ihrer Kommune selbst lizensiert werden müssen.


Wird das WSP.NRW an das Bauportal.NRW angebunden? (oder werden sich die Architekten nur über das Unternehmenskonto direkt zu den Bauanträgen einloggen?)

Das WSP.NRW wird nicht an das Bauportal.NRW an sich angebunden, das WSP.NRW nimmt allerdings selbstverständlich ebenfalls am Portalverbund teil, der Wechsel / die Verbindung soll so nutzerfreundlich wie möglich sein (z. B. zwischen dem Bauportal.NRW und dem WSP.NRW als zentrale Infrastrukturkomponente des Landes NRW für wirtschaftsbezogene Leistungen).


Wird für das Jira Portal eine Schnittstelle zu DMS geplant?

Generell ist die Anbindung von Behörden und Kommunen an ein DMS nicht Teil der EfA-Umsetzung. Die Antragsdaten in einem DMS zu hinterlegen, ist Aufgabe der Fachverfahrenshersteller. Diese müssen die entsprechende Schnittstelle bereitstellen und die Anbindung beim Antragsempfänger realisieren.


Gibt es eine Übersicht, welche*r Sachbearbeiter*in welchem Service zugeordnet ist?

d-NRW prüft derzeit eine technische Lösung, um den zuständigen Stellen eine Einsicht der bestehenden Jira-Zugänge zu ermöglichen, für den Moment wenden Sie sich bitte per Mail an wsp-support@d-nrw.de.


Könnte nicht eine Lösung des »404 Error« über eine permanente 301 Lösung genutzt werden?

Ja, diese Lösung soll im WSP.NRW realisiert werden. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die URLs häufig geändert werden. Sollte dies aber der Fall sein, wird in Zukunft eine permanente Weiterleitung per HTTP 301 Response angestrebt.


Gibt es Bestrebungen, dass die Landkreise die Möglichkeit bekommen, sich an die nala-Verteilplattform anzuschließen? Derzeit ist ein Abruf der von den kreisangehörigen Gemeinden über nala bereitgestellten Gewerbeanzeigen nicht möglich.

Der Austausch der Gewerbeanzeigen erfolgt derzeit noch postalisch, da die Rechtsgrundlage fehlt. Eine Novellierung der Gewerbeordnung liegt derzeit allerdings beim Bundesrat, falls diese beschlossen wird, sollte ein elektronischer Abruf anschließend möglich sein. Voraussichtlich bis Ende des Jahres soll es hier eine Entscheidung geben.