Veranstaltung zum Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Virtuelle Veranstaltungsreihe

Auf dieser Seite finden Sie begleitende Materialien zur virtuellen Informationsveranstaltung zum Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss, die das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister organisiert hat.


Bei weiteren Fragen zu der Veranstaltungsthematik können Sie gerne auf ellen.egyptien@kdn.de zukommen!

Dokument

Autor/in

Präsentation zum Vortrag: *
Informationsveranstaltung zum Online-Antrag auf Unterhaltsvorschuss

   *Die Präsentation kann leichte Abweichungen von dem Videomitschnitt enthalten

MKFFI, KDN

Videomittschnitt

FAQ-Liste

Haben Antragsstellende weiterhin die Wahl darüber, ob sie die Onlinedienstleistung beanspruchen oder den Antrag analog in der Kommune stellen?

Es bleibt den Antragsstellern überlassen ob sie einen Papierantrag stellen wollen oder dies online durchführen möchten. Durch das OZG sind die Kommunen aber verpflichtet, einen Onlinedienst anzubieten.


Wo werden die hochgeladenen Dokumente gespeichert?

Die Daten werden im Servicekonto der antragsstellenden Person gespeichert - ebenfalls die zwischengespeicherten Daten. Beim Abschicken werden die Daten unmittelbar beim betreibenden IT-Dienstleister gelöscht nachdem Sie an das Land NRW übermittelt wurden.


Warum werden nicht noch weitere Fragen im Quick gestellt?

Im Quick Check hat man sich auf die Anspruchsvoraussetzungen beschränkt, die schnell zu beantworten sind. Informationen zum Familienstand gestalten sich manchmal so komplex, dass diese bewusst nicht in Quick Check aufgeführt, sondern im eigentlichen Antrag abgefragt werden.


Besteht die Möglichkeit den Antrag mit einem Mobilgerät auszufüllen und Dokumente mit der Kamera zu scannen oder zu fotografieren?

Ja, das ist möglich.


Welche Mindestanforderungen bestehen, um den Antrag überhaupt absenden zu können?

Angaben, die für die Bearbeitung in den UV-Stellen nötig sind, wurden im Antrag als Pflichtangaben definiert. Der Antrag kann nur abgeschickt werden, wenn diese Informationen eingegeben wurden. Eine solche technische Sperre ist für den Upload von Nachweisen nicht vorgesehen.


Viele Bürger haben gar nicht die Möglichkeit etwas auszudrucken um es zu unterschreiben. Gibt es hierfür Lösungen?

Für den Fall, dass kein Drucker im Haushalt vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, die Antragsnummer – zusammen mit den erforderlichen persönlichen Angaben – auf ein leeres Blatt Papier zu notieren, zu unterschreiben und an die UV-Stelle zu senden. Damit ist das Schriftformerfordernis erfüllt.


Wie teilen die Antragsteller unterjährige Veränderungen der entscheidungserheblichen Tatsachen mit?

Es ist geplant, den Online-Dienst in künftigen Ausbaustufen so zu erweitern, dass auch nach der Antragstellung Informationen/Nachweise nachgereicht werden können.


Wie soll verfahren werden, wenn der Antrag nicht ausreichend ausgefüllt wurde? Trägt die Unterhaltsvorschussstelle die fehlenden Daten nach oder muss der Antragsteller dies erledigen?

Die Definition von Pflichtangaben stellt sicher, dass die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben im Antrag enthalten sind. Durch klar erkenntliche Hinweise wird zudem hervorgehoben, dass und welche Nachweise im jeweiligen Fall erforderlich sind, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Sollten doch einmal Nachweise oder Angaben fehlen, werden diese von der UV-Stelle angefragt und von den Antragstellenden nachgeliefert.


Umfasst der einheitliche Antrag einschließlich die Erstantragstellung oder auch die Folgeanträge wie beispielsweise die Verlängerungen auf Unterhaltsvorschuss?

In der derzeitigen, ersten Ausbaustufe ist ausschließlich die Erstantragsstellung abgedeckt. Die jährliche Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen soll in den Dienst integriert werden und ist für ein Folgerelease geplant.


Welche Kosten entstehen für Kommunen, die den Onlinedienst verwenden wollen?

Den Kommunen entstehen keine Kosten für die Entwicklung des Onlinedienstes. Auch für den Betrieb entstehen bis Ende 2022 keine Kosten, dieser wird über zentrale Bundesmittel finanziert. Wie sich die Finanzierung für nachgenutzte EfA-Dienste ab 2023 gestaltet, ist derzeit Dienste-übergreifend in Klärung. Sollten Kosten für die Kommunen entstehen, wird angestrebt, diese möglichst gering zu halten.


Entstehen Kosten für die Kommunen bzgl. der Programmierung der Fachverfahrensschnittstelle?

Durch den im Projekt erstellten XÖV-Standard haben die Fachverfahrenshersteller eine sehr gute und langfristig verlässliche Grundlage, um eine Schnittstelle für den Datenimport in ihren Produkten herzustellen. Es liegt in der Entscheidung der Fachverfahrenshersteller, ob sie Kosten an die Kommunen weitergeben.


Welche Kosten entstehen für die Zertifikate, die notwendigerweise zu beantragen sind?

Für das erforderliche Zertifikat entstehen sehr geringe Kosten in Höhe von ca. 80 EUR.


Mit welchem Fachverfahren kann die Software genutzt werden?

Der XÖV-Standard in dem die Antragsdaten versendet werden ist hersteller- und produktunabhängig. Der Onlinedienst kann daher mit jedem beliebigen Fachverfahren genutzt werden. Für eine automatische Übermittlung ins Fachverfahren ist durch den Fachverfahrenshersteller die entsprechende Schnittstelle zu implementieren.


Besteht die Möglichkeit die Daten maschinell in das Fachverfahren zu übertragen, auch wenn der Antrag per Post in der Unterhaltsvorschussstelle

Wenn der Login mit E-Mailadresse und Passwort erfolgt, dann ist es trotzdem möglich die Daten maschinell in das Fachverfahren zu übernehmen. Nachfolgend muss jedoch auch das Ausfüllen des Mantelbogens erfolgen - erst dann sind alle notwendigen Angaben vorhanden.


Werden die persönlichen Daten der Antragsstellenden aus dem Servicekonto.NRW in den Antrag automatisch übertragen?

Ja, hinterlegte Angaben werden automatisch übernommen. Bei Identifizierung per E-Mail und Passwort sind es lediglich Name und Vorname. Bei dem hohen Vertrauensniveau über die e-ID werden zusätzliche auch die Anschrift und hinterlegte Kontaktdaten übernommen.


Kann dieser Antrag auch in das lokale Serviceportal der Kommune integriert werden?

Ja, der Antrag kann an passenden Stellen verlinkt werden. Der Antrag wird zentral durch den Dienstleister Dataport betrieben. Der Link zum Antrag kann jedoch in kommunale Portale integriert werden. Im Familienportal des Landes sowie auf dem Kommunalportal.NRW wird der Antrag ebenfalls auffindbar sein.


Wo ist der XÖV-Standard zu finden?

Der XÖV-Standard ist im Repository unter XFamilie zu finden: https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:kosit:standard:xfamilie.
Bei dem Datenübermittlungsstandard handelt es sich um einen produktneutralen Standard. Geplant ist, dass der Standard zertifiziert und an ein pflegendes Gremium (z.B. Jugendministerkonferenz) übergeben wird. Damit wird die Umsetzung des Standards für Fachverfahrenshersteller verbindlich.


Wie können ausländische Bürger, die sich nicht durch die Onlinefunktion des Personalausweises "ausweisen" können, den Antrag online stellen?

Wer die e-ID Funktion nicht nutzen kann, hat die Möglichkeit sich über den elektronischen Aufenthaltstitel einzuloggen. Mögliche weitere Spezialfälle können in weiteren Ausbaustufen betrachtet werden.


Wie sieht der formelle Ablauf zur Nachnutzung aus? Müssen Verträge geschlossen werden?

Im Leitfaden wird detailliert aufgelistet, welche Schritte für Kommunen zu gehen sind, die den Online-Antrag nutzen möchten. Dazu gehören neben technischen auch organisatorische Komponenten wie beispielsweise die Vereinbarung zum Auftragsverarbeitungsverhältnis zwischen Kommune und IT-Dienstleister.


Werden die Daten automatisch wieder aus dem System gelöscht?

Ja, aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten beim betreibenden IT-Dienstleister unmittelbar nach erfolgreicher Übermittlung gelöscht. Daten, die im Servicekonto des Antragsstellenden zwischengespeichert wurden, werden mit dem Absenden ebenfalls gelöscht. Darüber hinaus können Antragstellende zwischengespeicherte Daten jederzeit selbstständig löschen.


Gibt es ein Datenschutzkonzept für den Onlineantrag?

Ja, die aus datenschutzrechtlicher Sicht erforderlichen Unterlagen wurden im Rahmen des Projekts erstellt und werden den teilnehmenden Kommunen selbstverständlich zur Verfügung gestellt.