Virtuelle Fachkonferenz zu den Digitalen Modellregionen

Veranstaltung vom 19.06.2020

Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister hat sich an der virtuellen Fachkonferenz des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE) zu den Digitalen Modellregionen beteiligt. Unter dem Motto „Geht Digitalisierung auch in kleineren Kommunen?“ informierten sich rund 500 Gäste über die Projekte aus den Bereichen E-Government und Smart City. Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des KDN.

Videomitschnitte des Programms sowie den Zugang zur virtuellen Fachausstellung stellt das MWIDE auf seiner Website bereit.

FAQ-Liste

Nach dem E-Government-Gesetz NRW (§ 9) sollen alle Kommunen bis zum 1. Januar 2022 in der Lage sein, angeforderte Akten elektronisch an die Landesbehörden zu übermitteln. Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister unterstützt den Prozess der Einführung von eAkten in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch übergreifende Konzepte, Förderungen der Standardisierung und Abstimmungen zum Aktenaustausch.

Das Kompetenzzentrum Digitalisierung (CCD) des KDN organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Einführung von eAkten und entwirft in Zusammenarbeit mit Arbeitskreisen Leitfäden zur Etablierung von elektronischen Akten, wie der allgemeinen eVerwaltungsakte, ePersonalakte, eBauakte, eJobcenterakte, eGewerbeakte, eSozialakte, eJugendamtsakte sowie weiteren Fachakten. Die Leitfäden stehen den KDN-Mitgliedern und ihren Kommunen zur Verfügung und dienen ihnen als Orientierungshilfe bei der Einführung von eAkten in der öffentlichen Verwaltung in NRW. Sie beinhalten zudem weiterführende Informationen, Definitionen, Anleitungen sowie Empfehlungen des CCD.


Um in ihrem eigenen Portal die E-Payment-Plattform Bund-Länder (ePayBL) zu nutzen, muss eine Kommune kein Mitglied im KDN sein: Jede Kommune kann über ihren IT-Dienstleister an einem der beiden Betriebsstandorte (Stadt Köln oder krz Minden-Ravensberg/Lippe) auf ePayBL zugreifen.

Das Land NRW ist Mitglied der bundesweiten Entwicklergemeinschaft ePayBL. Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister übernimmt die Stellvertretung und stellt den Kommunen in NRW an den Betriebsstandorten Köln und Lemgo den elektronischen Bezahldienst bereit.

Verwaltungsdienstleistungen sollen online verfügbar sein, und zwar vollständig. ePayBL bietet der öffentlichen Verwaltung verschiedene Möglichkeiten, Gebühren mittels Internetzahlungen zu vereinnahmen: mittels Giropay, VISA- oder MasterCard-Zahlungen, Vorkasse und Rechnung oder SEPA-Lastschriften. Das erhöht die Servicequalität der Verwaltung gegenüber Bürgern und Unternehmen. Über Plug-ins ist für die Verwaltung zudem die Bereitstellung der Buchungssätze für Haushalts- und Kassenverfahren möglich. ePayBL wird als Bezahlsystem künftig auch im Kommunalportal.NRW angeboten.


Das Kommunalportal.NRW steht den Kommunen in NRW Ende 2020 bereit. Es ist ein landesweites Angebot für Kommunen in NRW als Plattform für Online-Lösungen. Auf ihm werden alle kommunalen Dienste des Onlinezugangsgesetzes bereitgestellt. Es handelt sich somit um ein nutzerfreundliches und nachhaltiges Serviceportal, das die Digitalisierung in NRW voranbringt.

Das Kommunalportal.NRW nutzt alle Basisfunktionen für Online-Dienste:

  • Formularmanagement
  • Authentifizierung über das Servicekonto.NRW inkl. Postfachdienst
  • Bezahldienst über ePayBL
  • Dokumentensafe

Es ist in den Portalverbund.NRW integriert, sodass alle Online-Dienste aus Kommunal-, Landes- und Bundesportalen von allen gängigen Suchmaschinen auffindbar sind.

Auf dem Kommunalportal.NRW werden auch die Lösungen aus den Digitalen Modellregionen für alle Kommunen in NRW zur Verfügung stehen. Es ist somit der Schlüssel für die Übertragbarkeit kommunaler Lösungen.

Das Kommunalportal.NRW basiert auf den für NRW festgelegten Standards. Die Schnittstellen für die Entwicklung von Online-Diensten werden offengelegt, sodass sich jede Kommune und jeder IT-Dienstleister in NRW daran orientieren und Dienste für das Portal entwickeln kann.


Von kommunaler Seite wird dem Thema Föderales Informationsmanagement (FIM) eine sehr große Relevanz beigemessen. FIM bildet die Grundlage der angestrebten Standardisierung und Harmonisierung von Online-Diensten. Wenn bereits Ergebnisse aus Digitalisierungslaboren o. Ä. vorliegen, sollen diese in NRW nachgenutzt werden.

Ebenso ist die Erstellung der FIM-Stamminformationen im Zuge des Vorgehens bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes als Vorbedingung festgelegt. Das bedeutet konkret, dass mit der Umsetzungsphase („Programmierung“) der OZG-Projekte erst dann begonnen werden kann, wenn die Konzeptionsphase, welche die Erstellung der FIM-Stamminformationen beinhaltet, für die entsprechenden Funktionalitäten abgeschlossen ist.


Alle Projekte der Digitalen Modellregionen sind mit allen Projektdetails (Beschreibungen, Beteiligte, Fördersummen, Meilensteine, Übertragbarkeit, Ansprechpartner) in der Digitalbroschüre des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW abgebildet. Die Broschüre ist zum kostenfreien Download abrufbar. Auch auf der Website des KDN – Dachverbandes kommunaler IT-Dienstleister sowie in der Datenbank OZG NRW kommunal des KDN werden die einzelnen Projekte vorgestellt.