Virtuelle Informationsveranstaltung zum beBPo

Veranstaltung vom 10.06.2020

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie begleitende Dokumente und Materialien zur virtuellen Informationsveranstaltung zur Einführung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs in der öffentlichen Verwaltung in NRW.

Bei weiteren Fragen zu der Veranstaltungsthematik können Sie gerne auf uns zukommen: presse@kdn.de

Dokument

Autor/in

Veranstaltungsagenda

Deirdre Burdy

KDN – Dachverband kommunaler IT-Diensteleister

Präsentation zum Vortrag: Rechtlichte Grundlagen zur Einführung des beBPo

Christian Fleckenstein

Ministerium der Justiz des Landes NRW
Abteilung IT

Präsentation zum Vortrag: Der KDN Leitfaden zum beBPo - Ein Handbuch für die erfolgreiche Einrichtung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs

Michael Titze

KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister
OZG-Themenfeld Recht und Ordnung im Kompetenzzentrum Digitalisierung

KDN-Leitfaden zum Besonderen Behördenpostfach

KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister

Präsentation zum Vortrag: Praxisbeispiel zur Einrichtung des beBPo in einer Kommune & Live-Demo

Tim Nehrenheim

Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Beratung Internetservices & sichere Kommunikation

Präsentation zum Vortrag: „1,5 Jahre BeBPo beim Pilotkunden Stadt Bünde – ein Erfahrungsbericht aus der täglichen Praxis mit dem Governikus Communicator“

Michaela Lehnert 

Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe
Geschäftsbereichsleitung Digitalisierung

Präsentation zum Vortrag: „1,5 Jahre BeBPo beim Pilotkunden Stadt Bünde – ein Erfahrungsbericht aus der täglichen Praxis mit dem Governikus Communicator“

Maike Darnauer & Volker Grünheid

Haupt- und Rechtsamt Bünde

Präsentation zum Vortrag: Das besondere elektronische Behördenpostfach der Stadt Dortmund

Michael Arends

Dortmunder Systemhaus
eBürokommunikation

 

Videomitschnitte:

 Praxisbeispiel zur Einrichtung des beBPo in einer Kommune & Live-Demo

Der KDN Leitfaden zum beBPo - Ein Handbuch für die erfolgreiche Einrichtung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs

1,5 Jahre BeBPo beim Pilotkunden Stadt Bünde – ein Erfahrungsbericht aus der täglichen Praxis mit dem Governikus Communicator

FAQ Liste

Der Datensatz dient der maschinell verarbeitbaren Strukturierung der Akte und enthält so u.a. die richtige Sortierung von Dokumenten bei der Aktenabgabe an die Justiz. Die Paginierung einzelner Dokumentenseiten wird im XJustiz-Datensatz nicht abgebildet.


Dies ist eine Rechtsfrage, die seitens des JM nicht abschließend beantwortet werden kann. Der Gesetzeswortlaut ermöglicht es nur Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ein beBPo einzurichten. Wenngleich der TÜV auch staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist dieser nicht die eigentliche Zielgruppe für das beBPo. Die jeweilige Rechtsauffassung müsste letzten Endes von den Gerichten beschieden werden.


Hier gibt es Schwankungen, in manchen Wochen sind es fünf beBPo-Nachrichten die empfangen werden, es kann aber auch vorkommen, dass eine Woche gar keine beBPo-Nachrichten eingehen. Insgesamt ist der Rahmen sehr überschaubar.


Bei der Stadt Bünde noch nicht. Auch in Dortmund auch noch nicht, hauptsächlich werden hier XJustiz-Datensätze oder Nachrichten versendet.


Einen genauen zeitlichen Rahmen gibt es nicht, durch die Corona-Pandemie hat sich die Einrichtung zahlreicher Postfächer um drei Monate verschoben. Gegen Ende des Jahres bzw. zu Beginn nächsten Jahres sollte eine weitere Version verfügbar sein.


Es gibt bislang noch keine Erfahrungen, aber grundsätzlich ist dies technisch möglich. Die Gateway-Lösungen wandeln beBPo-Nachrichten im OSCI-Format in E-Mails um, die natürlich auch an Exchange-Server geschickt werden können, genau wie an Notes Domino-Server. Die Anbindung des SAFE-Verzeichnisdienstes im E-Mail Client funktioniert zumindest beim Governikus MultiMessenger auch mit Outlook. Hier wird ein neues Adressbuch angelegt, das über LDAP mit einem Connector des GMM kommuniziert, der den SAFE-Verzeichnisdienst durchsucht. Diese hatte Herr Arends auch in seinem Vortrag gezeigt, nur mit IBM Notes.

 

Beachtet werden sollte, dass bei der Einbindung in die Exchange-Umgebung kein Problem im Hinblick auf die Größenbeschränkung von EGVP-Nachrichten entsteht (aktuell bis zu 60 MB je Nachricht und perspektivisch größer).


Nein, aktuell wird in Dortmund von ca. 200 Mitarbeitern ausgegangen, die in das Thema beBPo eingebunden werden.


Auch hierbei handelt es sich um eine eigenständig zu bewertende Rechtsfrage. In der Justiz wird aktuell jedenfalls nicht auf den Übermittlungskanal beBPo im Speziellen hingewiesen, sondern auf den ERV im Allgemeinen abgestellt. Der Hinweis in den Belehrungen im Zivilverfahren lautet beispielsweise wie folgt:

„[…] Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.“


Aus dem Communicator können die Nachrichten exportiert und dann archiviert werden. Gleiches gilt für die Gateways von Procilon, Mentana und Governikus. Die Vermischung mit anderen Mails ließe sich durch Einrichtung eines speziellen Funktionspostfach lösen.


Pauschal lässt sich hier keine Grenze ziehen, die Entscheidung kommt auf die präferierte Arbeitsweise in der Kommune an.

Die Stadt Bünde hat positive Erfahrung mit dem Communicator gemacht, da hier durch die Trennung vom „normalem“ Mailpostfach eine eigene Oberfläche gegeben ist (keine Ablenkung durch Newsletter etc.).


Eine flächendeckende Einführung der elektronischen Akte ist bislang noch nicht in allen Gerichten des Landes NRW erfolgt. Aus Sicht der Justiz wäre es in Fällen der Papieraktenführung wünschenswert, dass bis zur jeweiligen Umstellung eine Übersendung weiterhin in Papier erfolgt.